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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Dr. Ullrich FischerAllgemeines1.) Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, Angebote und Vereinbarungen der Pflanzenspezialgärtnerei Hosta + Pflanzen für Lichtund Schatten. Mit der Auftragserteilung oder der Annahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als anerkannt. 2.) Eventuelle abweichende Vereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt sein. 3.) Alle unsere Angebote sind freibleibend nach unserer Verfügbarkeit. 4.) Allen Einkaufs-, Liefer-, Auftrags- sowie allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht unseren aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechen, wird widersprochen. Preise 1.) Alle Preise gelten ab Betrieb bzw. Verkaufsstelle und enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. 2.) Die alten Preise verlieren bei der Ausgabe einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. 3.) Wenn Pflanzen persönlich im Betrieb ausgesucht werden, haben Katalog- bzw. Ladenpreise und Rabatte keine Gültigkeit. Zahlungsbedingungen 1.) Alle unsere Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 2.) Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung können 2% Skonto auf den Warenwert (d.h. ohne Versandkosten und eventuell anfallende Zuschläge bzw. Zusatzkosten wie Pflanzengesundheitszeugnisse – wenn erforderlich – oder Mindermengenzuschläge) in Anspruch genommen werden. Weitere Abzüge werden nicht gewährt. 3.) Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. 4.) Bei einer Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Auftretende Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Versand / Verpackung 1.) Wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht ist, wählen wir diejenige, welche uns am günstigsten erscheint. 2.) Jede Sendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die anfallenden Transport- und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 3.) Eventuell auf dem Transport eintretende Schäden sind dem Beauftragten des Transportunternehmens sofort mitzuteilen. Das ausliefernde Unternehmen ist vom Empfänger für die Schäden verantwortlich zu machen. In einem solchen Fall ist die Empfangsbestätigung mit dem Zusatz „Unter Vorbehalt“ zu versehen. 4.) Selbstabholung der bestellten Ware im Betrieb ist – nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung - möglich. Bestellung Bestellungen nur telefonisch oder postalisch, per Fax möglich!! Garantie / Gewährleistung 1.) Eine Anwachsgarantie kann nicht übernommen werden, weil die notwendige sachgerechte Behandlung der Pflanzen nach Erhalt über den Kulturerfolg entscheidet. Diese sachgerechte Behandlung entzieht sich allerdings unserem Einfluss und hängt vom Umgang des Käufers mit der Ware ab. 2.) Die Gewähr über die Sortenechtheit wird bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. 3.) Berechtigte Beanstandungen werden kostenlos bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. 4.) Sichtbare Mängel sind uns innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Eigentumsvorbehalt 1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und aller Nebenforderungen unser Eigentum. 2.) Der Eigentumsvorbehalt in Punkt 1 gilt auch bei einer etwaigen Weiterveräußerung der Ware. Erfüllungsort / Gerichtsstand 1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig (Niedersachsen). 2.) Es gilt derzeit deutsches Recht. A C H T U N G : Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingung tritt eine Regelung, die im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Bestimmungen dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. |